Bestehen:
- Ergebnis von Teil 1 und Teil 2 insgesamt mindestens „ausreichend“ (d.h. gewichteter Durchschnitt mindestens 50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 insgesamt mindestens "ausreichend"
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ (evt. einmal mit Ergänzungsprüfung, nur im schriftlichen Teil möglich)
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ (weniger als 30 Punkte)
Prüfung der Zahnärztekammer für Zahnmedizinische
Fachangestellte (= alte Ausbildungsordnung; betrifft Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2022)
Prüfungsbereiche |
Zeit gesamt |
Gewichtung |
Bestandteile / Wahlmöglichkeiten |
Behandlungsassistenz einschließlich Röntgen (schriftlich)
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90 min |
2 |
Inhalte aus den Lernfeldern
3, 4, 5, 7, 8, 10, 11 und 12 |
Praxisorganisation und Verwaltung (schriftlich) |
60 min |
1 |
Inhalte aus den Lernfeldern
1, 2, 6, 9, 12 und 13 |
Kassenabrechnung (schriftlich) |
90 min |
1 |
- Erfassungsschein
- Heil- und Kostenplan
- Privatliquidation
- Wiederherstellungsplan |
Wirtschafts- und Sozialkunde (WISO) (schriftlich, nur mc) |
45 min |
1 |
ca. 27 Aufgaben aus den Bereichen Allgemeine Wirtschaftslehre und Sozialkunde |
Praktische Prüfung (mündlich) |
40 min Vorbereitungszeit 20 min
Prüfungsgespräch mit Präsentation |
5 |
Insgesamt 60 Punkte, davon 10 für Auftreten und
Präsentation |
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Bestehen:
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung
- sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in
mindestens drei Bereichen
mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Wird die Leistung in einem Bereich mit "ungenügend" bewertet,
ist die Prüfung nicht bestanden.
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