Bestehen:
- Ergebnis von Teil 1 und Teil 2 insgesamt mindestens „ausreichend“ (d.h. gewichteter Durchschnitt >= 50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 insgesamt mindestens "ausreichend"
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ (< 30 Punkte)
- im Prüfungsbereich "Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung" mindestens ausreichend
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“
(evt. einmal mit Ergänzungsprüfung, nur im schriftlichen Teil möglich)
IHK-Abschlussprüfung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen
(= alte Ausbildungsordnung; betrifft Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2022)
Prüfungsbereiche |
Zeit gesamt |
Gewichtung |
Bestandteile / Wahlmöglichkeiten |
Zeit / Punkte |
Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement (schriftlich, nur offene Fälle) |
180 min |
40% |
Arbeitsgestaltung, kfm. Steuerung und Kontrolle |
35 min /
20 Punkte |
Bestandskundenmanagement |
35 min /
20 Punkte |
Versicherungs- und Finanzprodukte (mind. 6 Aufgaben aus den 8 Sparten Leben, Unfall, Kranken, Haftpflicht, Rechtsschutz, Sach, Kfz, Finanzprodukte;
keine Wahlmöglichkeit für Schüler!) |
75 min /
40 Punkte |
Schaden- und Leistungsmanagement (Schüler wählt im Vorfeld eine
Sparte aus, s. o. ohne Finanzprodukte)
|
35 min /
20 Punkte
|
insgesamt max. 100 Punkte |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, nur mc) |
60 min |
10% |
ca. 24 Aufgaben keine Wahlmöglichkeiten |
60 min max. 100 Punkte |
Kundenberatungsgespräch (mündlich) |
15 Minuten Vorbereitungszeit 20 Minuten Kundengespräch |
25% |
Schüler wählt im Vorfeld eine Sparte, s. o. mit Finanzprodukte Prüfungsausschuss stellt
zwei Aufgaben zu dieser Sparte zur Wahl; Schüler wählt eine davon aus |
20 min max. 100 Punkte |
Fallbezogenes Fachgespräch (mündlich) |
keine Vorbereitungszeit 15 Minuten Prüfungszeit |
25% |
Schüler liefert im Vorfeld zwei Reporte über betriebliche Aufgaben ab Prüfungsausschuss
wählt einen als Grundlage für das Prüfungsgespräch aus |
15 min Report selbst wird nicht bewertet max. 100 Punkte |
Bestehen:- Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ (d. h. Durchschnitt >= 50 Punkte)
- kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ (< 30 Punkte)
- mindestens drei Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ bestanden
(evt. einmal mit Ergänzungsprüfung, nur im schriftlichen Teil möglich)
Besonderheiten Fachrichtung Finanzberatung:
statt Schaden- und Leistungsmanagement "Vermittlung von Finanzprodukten" (d. h. keinerlei Wahlmöglichkeit im schriftlichen Teil)