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RECHT DES ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHRS
Rechtssicherheit im Netz

Ist eine automatisch generierte E-Mail schon als Willenserklärung oder Bestellannahme zu qualifizieren? Welche Pflichten haben Online-Versender im elektronischen Geschäftsverkehr? Wer trägt die Versandkosten im Falle eines Widerrufs? Bei welchen Rechtsgeschäften im Fernabsatz besteht kein Widerrufsrecht? Welcher Gerichtsstand gilt, wenn ein deutscher Kunde online bei einem Versandhandel in den USA bestellt?



Diese und viele andere Fragen standen im Zentrum unserer schulinternen Fortbildung im Fachbereich WuV I. Mit Herrn Stephan Claus, Rechtsanwalt aus Neustadt bei Coburg, konnten wir einen qualifizierten Dozenten gewinnen, der uns die sehr komplexe und trockene Rechtsmaterie durch viele Fallbeispiele und eine klare Vortragstruktur vermittelte.

Die Vorschriften der §§ 312 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches haben im Laufe der letzten Jahre eine starke Veränderung erfahren. Insbesondere wurden jüngst EU-Verbraucherschutzregeln in das deutsche BGB inkorporiert, um E-Commerce innerhalb des Binnenmarktes durch einheitliche Standards zu harmonisieren.

In der Teilnehmerrunde konnten wir auch einige Einzelprobleme, sei es aus dem Speditionsbereich oder der Versicherungsbranche, klären. Die rege Teilnahme vieler Kolleginnen und Kollegen unterstreicht die gestiegene Bedeutung des E-Commerce und Fernabsatzrechts für unsere Unterrichtarbeit in ausgewählten Lernfeldern.

Michael Hauck

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